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Dienstag, 25. August 2009 Journalistenpreis gegen reißerische Verbraucher-Berichterstattung
Eigentlich ist es die Aufgabe von Verbraucherjournalisten und Verbraucherschützern, die Konsumenten vor falschen Versprechen der werbetreibenden Industrie zu schützen. Jetzt will die deutsche Konsumgüter- und Dienstleistungsindustrie selbst mit einem weiteren Journalistenpreis für besseren Verbraucherjournalismus sorgen. Mit dem Preis des Deutschen Markenverbandes sollen Print-Beiträge ausgezeichnet werden. Er ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert, die im Verband organisierten Unternehmen wie Deutsche Bank, Nestlé und Dr. Oetker machen jährlich einen Umsatz von 500 Milliarden Euro. Ein Verbraucherjournalismus nach den Vorstellungen der Markenindustrie vermeide reißerische und skandalisierende Beiträge und bausche Probleme „nicht unnötig“ auf, sagte Geschäftsführer Christoph Kannengießer vergangene Woche in Berlin. Unter den Jurymitgliedern befinden sich Verbraucher-Journalisten und auch der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Gerd Billen. Der VZBV stellt regelmäßig erhebliche Mängel bei der Information der Verbraucher durch die Industrie fest, zuletzt etwa bei der Kennzeichnung über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen, von länger haltbarer ESL-Milch oder bei der Werbung für Telefontarife. So sehen es die Verbraucherschützer schon als positiv an, dass sich die Branche mit dem Thema auseinandersetze, sagte VZBV-Sprecher Christian Fronczak auf Anfrage. Die Kriterien für den Journalistenpreis müssten so festgelegt werden, dass die Auswahl objektiv geschieht. Der Verbraucherschutz kam Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA auf, um die Konsumenten vor falschen Werbeversprechen der Konsumgüterindustrie zu schützen. Die Europäische Union hat den Verbraucherschutz inzwischen als grundlegendes Prinzip in ihre Politik aufgenommen, allerdings ist mit der Europäisierung das Schutzniveau der deutschen Verbraucher gesunken: Bis Ende der 1990er Jahre galt in Deutschland schon der „flüchtige Verbraucher“ als Maßstab dafür, wie die Kunden Werbeaussagen verstehen konnten, inzwischen bildet ein durchschnittlich verständiger und informierter Verbraucher das Leitbild. Daher sind etwa selbst Gratis-Werbeaussagen zulässig, wenn Pauschalpreise zu zahlen sind, aber ein durchschnittlich intelligenter Mensch ahnen kann, dass die Dienstleistung nicht ohne Gegenleistung zu erhalten ist. Wie seit Jahren zu beobachten ist, nutzt die werbetreibende Industrie den erweiterten Spielraum bis an den Rand der Illegalität aus. Im Kontrast dazu stellte der Markenverband jetzt die Behauptung auf, markenorientierte Unternehmen würden „seit jeher eine Vorreiterrolle bei der Information und Aufklärung von Verbrauchern“ einnehmen. (ek) Jury-Mitglieder: - Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband - Dr. Barbara Brandstetter, Die Welt - Prof. Dr. Christoph Fasel, Hochschule für Wirtschaft und Medien in Calw - Prof. Dr. Lucia Reisch, Copenhagen Business School - Dr. Jörg Schillinger, Dr. August Oetker KG - Prof. Dr. Siegfried Quandt, Präsident des Deutschen Fachjournalistenverbandes - Werner Zedler, Chefredakteur Guter Rat
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