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Donnerstag, 22. Oktober 2009 Presserat präzisiert Kriterien zur Trennung von Werbung und Redaktion
Mit dem heute vorgestellten „Praxis-Leitfaden Ziffer 7 Pressekodex“ hat der Deutsche Presserat erstmals Fallbeispiele speziell für die Trennung von Werbung und Redaktion vorgelegt. Sie sind in verschiedene Bereiche eingeteilt: Eigeninteresse des Verlags, Kennzeichnung durch den Hinweis „Anzeige“, Abgrenzung durch die Seitengestaltung, Kriterien für Schleichwerbung in redaktionellen Beiträgen, weiterführende Informationen und Preisangaben und Sonderveröffentlichungen. Für den Nutzwertjournalismus relevant sind vor allem Schleichwerbung und Produktangaben. Schleichwerbung liege auf jeden Fall vor, wenn ein Beitrag werbliche Formulierungen enthält. Liegt im Nachrichtenwert einer Veröffentlichung ein berechtigtes öffentliches Interesse vor, etwa wenn das vorgestellte Produkt einzigartig oder die Information von regionaler Bedeutung ist, hat der Presserat nicht auf Schleichwerbung erkannt.
Bei weiterführenden Informationen wie Links zur Hersteller-Homepage, Bestellmöglichkeiten oder Preisangaben komme es auf den Gesamteindruck einer Veröffentlichung an. So hatte der Presserat die Nennung einer Internetadresse gerügt, die ohne besonderen Grund aus dem Gesamtangebot des behandelten Produktsektors hervorgehoben war. Auch bei der Berichterstattung der Bild-Zeitung über das Reiseangebot des Discounters Aldi sei die Grenze zur Schleichwerbung überschritten worden, da mit dem Abdruck der Buchungs-Hotline des Discounters dieser einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern erhalten hätte.
Weiter legt der Presserat Wert darauf, dass werbliche Sonderveröffentlichungen klar mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Ausdrücke wie „Sonderthema“ oder „Audi Special“ reichen nicht aus. Die Zahl der Beschwerden zur Trennung von Werbung und Redaktion nahm in den vergangenen Jahren zu. In den ersten neun Monaten dieses Jahres erreichten den Deutschen Pressrat 46 Eingaben zur Ziffer 7. Die Beschwerdeausschüsse sprachen davon sechs Rügen und 16 Missbilligungen aus. (ek)
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